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Gefahrgut Aus- und Weiterbildung

 

1. Basiskurs (Grundkurs zum Erwerb des ADR-Scheins)

Die Ausbildung erfolgt nach den neusten Ausbildungsrichtlinien der ADR 2015 und den Prüfungsrichtlinien der IHK.
Die Ausbildung dauert 2,5 Tage.

2. Aufbaukurs Tank (Erweiterung des ADR-Scheins zur Tankbeförderung)

Die Ausbildung erfolgt nach den neusten Ausbildungsrichtlinien der ADR 2015 und den Prüfungsrichtlinien der IHK.
Die Ausbildung dauert 1,5 Tage.

3. Klasse 1 (Erweiterung des ADR-Scheins zur Beförderung explosiver Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff)

Die Ausbildung erfolgt nach den neusten Ausbildungsrichtlinien der ADR 2015 und den Prüfungsrichtlinien der IHK.
Die Ausbildung dauert 1 Tag.

4. Auffrischung (Fortbildung des ADR-Scheins)

Die Ausbildung erfolgt nach den neusten Ausbildungsrichtlinien der ADR 2015 und den Prüfungsrichtlinien der IHK.
Die Ausbildung dauert 2 Tage.

Wichtig: Die Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung muss der Fahrer alle 5 Jahre durch eine Auffrischung verlängern. Die Auffrischung umfasst alle Gefahrgutklassen und alle damit verbundenen Aufbaukurse.

Der Lehrgang kann bis zu einem Jahr vor Ablauf der ADR-Bescheinigung absolviert werden. Die neue ADR-Bescheinigung ist dann wieder für 5 Jahre gültig. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum der IHK-Prüfung, sondern das Ablaufdatum der bisherigen ADR-Bescheinigung.

 

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