Gefahrgut Aus- und Weiterbildung
1. Basiskurs (Grundkurs zum Erwerb des ADR-Scheins)
Die Ausbildung erfolgt nach den neusten Ausbildungsrichtlinien der ADR 2015 und den Prüfungsrichtlinien der IHK.
Die Ausbildung dauert 2,5 Tage.
2. Aufbaukurs Tank (Erweiterung des ADR-Scheins zur Tankbeförderung)
Die Ausbildung erfolgt nach den neusten Ausbildungsrichtlinien der ADR 2015 und den Prüfungsrichtlinien der IHK.
Die Ausbildung dauert 1,5 Tage.
3. Klasse 1 (Erweiterung des ADR-Scheins zur Beförderung explosiver Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff)
Die Ausbildung erfolgt nach den neusten Ausbildungsrichtlinien der ADR 2015 und den Prüfungsrichtlinien der IHK.
Die Ausbildung dauert 1 Tag.
4. Auffrischung (Fortbildung des ADR-Scheins)
Die Ausbildung erfolgt nach den neusten Ausbildungsrichtlinien der ADR 2015 und den Prüfungsrichtlinien der IHK.
Die Ausbildung dauert 2 Tage.
Wichtig: Die Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung muss der Fahrer alle 5 Jahre durch eine Auffrischung verlängern. Die Auffrischung umfasst alle Gefahrgutklassen und alle damit verbundenen Aufbaukurse.
Der Lehrgang kann bis zu einem Jahr vor Ablauf der ADR-Bescheinigung absolviert werden. Die neue ADR-Bescheinigung ist dann wieder für 5 Jahre gültig. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum der IHK-Prüfung, sondern das Ablaufdatum der bisherigen ADR-Bescheinigung.