Allgemeine Vorschriften
Mindestalter
15 Jahre | für die Klasse AM |
16 Jahre | für die Klassen A1, L und T |
17 Jahre | für die Klassen BF 17, BE, B96 |
18 Jahre | für die Klassen B, BE, B96, A2, C1, C1E, C, CE |
21 Jahre | für die Klassen D1, D1E, D und DE |
24 Jahre | für die unbeschränkte Klasse A beim "Direkteinstieg" oder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren vor Ablauf der zweijährigen Frist beim Stufenführerschein |
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Für die Klassen C und CE beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, darf jedoch von seiner Fahrerlaubnis nur dann uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn er eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer besitzt. Andernfalls darf er nur Beförderungen durchführen, die nicht unter die Vorschriften der Verordnung (EWG) 3820/85 ("EG-Sozialvorschriften") fallen.
Ärztliche Untersuchung
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, B96, L und T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Eine ärztliche Untersuchung wird nur angeordnet, wenn dazu ein besonderer Anlass besteht.
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E haben sich einer Untersuchung ihres Sehvermögens und einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Nachweise vorzulegen.
Was Sie für die Anmeldung benötigen
- Personalausweis / Reisepass
- Sehtest
- Erste Hilfe Bescheinigung
- Passbild