EU-Berufskraftfahrer
Aus- und Weiterbildung für LKW und BUS
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) vom 14.08.2006 und die Verordnung (BKrFQV) vom 22.08.2006 schreiben jedem gewerblich tätigen Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr vor, mit einem Fahrzeug der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE oder D1, D1E, D, DE eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation bei neu Erwerb einer Fahrerlaubnis zu absolvieren.
Bei Besitz einer Fahrerlaubnis muss im Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung nachgewissen werden. So ist es Pflicht, beim einem Führerscheinumtausch ab dem 10.09.2009 ( LKW ) und ab dem 10.09.2008 ( BUS ) der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Bescheinigung über den Besuch einer Fahrerfortbildung vorzulegen. Diese Fortbildung umfasst 35 Stunden a. 60 min und ist in 5 Module gegliedert. Da dies ein relativ hoher Zeitaufwand ist, empfiehlt es sich für jeden einzelnen Fahrer rechtzeitig mit der Weiterbildung an einer dafür zugelassenen Ausbildungsstätte zu beginnen.
Die Möglichkeit der Weiterbildung für Berufskraftfahrer können wir Ihnen als Seminar in den Räumen unserer Ausbildungsstätte anbieten. Wir empfehlen, je nach Gültigkeit des Führerscheines des einzelnen Fahrers, einmal jährlich ein Modul entsprechend der vorgegebenen 5 Themen zu besuchen. Dies kann als Samstagveranstaltung oder als Tagesveranstaltung an einem Wochentag (falls der Teilnehmer Urlaub nehmen möchte) erfolgen. Für jedes Modul bekommt der Teilnehmer ohne Prüfung eine Teilnahmebescheinigung und bei Interesse eine Einladung zu einer weiteren Veranstaltung des nächsten Moduls.
Lehrgangsinhalte
Modul 1 | - Kinematische Kette - Fahrpraktische Übungen |
Modul 2 | - Bremsanlagen - Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität |
Modul 3 | - Sozialvorschriften - Vorschriften für den Güter- oder Personenverkehr |
Modul 4 | - Gesundheit, gute körperliche und geistige Verfassung - Positives Unternehmensbild, Wirtschaftliches Umfeld und Marktordnung |
Modul 5 | - Ladungssicherung (Güterkraftverkehr) oder Sicherheit der Fahrgäste (Personenverkehr) |